Festbestimmungen für die Pittenharter Festwochen 2024

  1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich vor, den Gottesdienst bei schlechtem Wetter in das Zelt zu verlegen.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Platzvergabe geschieht nach zeitlichem Eingehen der Anmeldung.
  3. Bei Ankunft am Festsonntag bitten wir die teilnehmenden Vereine um unverzügliche Meldung beim Festbüro. Das Festbüro befindet sich neben dem Festzelt in der Mehrzweckhalle, Bgm.-Stöcklhuber-Platz 1, 83132 Pittenhart.
  4. Ausschließlich Vereinen mit Musikkapelle ist es gestattet, Marketenderinnen zu stellen, diese müssen sich persönlich nach Ankunft im Festbüro melden (Belehrung Jugendschutzgesetz). Während der Messe und des Festzuges besteht Ausschankverbot. Der Ausschank darf nur aus Körben stattfinden, Leiterwägen oder ähnliches sind nicht erlaubt.
  5. Der Taferlbua ist von den teilnehmenden Vereinen selbst zu stellen. Jeder Verein mit Musikkapelle hat zusätzlich einen Zugführer, sowie einen Zug-Taferlbua zu stellen. Das Taferlstehlen zählt nur dann als Brauchtum und wird geduldet, wenn die Aktion gewaltfrei, nach dem Mittagessen und ohne Beschädigung von fremden Eigentum abläuft. Das Taferl des Veranstalters darf nicht gestohlen werden.
  6. Wir bitten alle Vereine am Festgottesdienst teilzunehmen und dabei ein diszipliniertes Verhalten an den Tag zu legen. Anständiges Benehmen während des gesamten Festes wird als selbstverständlich erachtet.
  7. Das Mitbringen von eigenen Getränken zu den Veranstaltungen ist untersagt. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
  8. Die Mindestabnahme an Festzeichen beim Trachtenfest beträgt 25 Stück. Ortsvereine sind von dieser Klausel ausgenommen. Beim Feuerwehrfest gilt eine Mindestabnahme von 10 Stück, dabei wird hier auf Ehrengaben verzichtet, stattdessen wird vom Veranstalter ein Betrag an eine gemeinnützige Organisation gespendet.
  9. Den Anordnungen der Festleitung, der Zugführer, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei ist ausnahmslos Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich den Ausschluss/Verweis unangenehm auffallender Personen während des Festes vor.
  10. Das Jugendschutzgesetz sowie die Vorschriften und Hinweise des Veranstalters auf dem gesamten Festgelände, auf der Feldmesse und auf den Parkflächen sind zu beachten.
  11. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- oder Personenschäden, Diebstahl, verlorene Gegenstände sowie Unfälle jeglicher Art.
  12. Für Sachbeschädigung jeglicher Art behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Bei mutwilliger Beschädigung von Bierbänken, Biertischen oder anderen Gegenständen kann der Schaden dem Verursacher bzw. dem angehörigen Verein direkt in Rechnung gestellt werden (Bierbank 50,00€ / Biertisch 100,00€/ andere Gegenstände nach Schätzung).
  13. Aus Sicherheitsgründen ist es in der Feierlaune nicht erlaubt, mehr als 2 Tische übereinander zu stellen. (Das dient zur eigenen Sicherheit)
  14. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter von den Besuchern ohne gesonderte Vergütung das Recht gemäß DSGVO und BDSG Bildaufnahmen herzustellen, sowie diese selbst oder durch Dritte zu Printzwecken oder zur digitalen Veröffentlichung zu nutzen.
  15. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr, der Veranstalter haftet nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen. Es gilt die StVO und es sind ausschließlich ausgewiesene Parkflächen zu nutzen. Parkverbote etc. sind zu beachten.
  16. Die Feuerwehr Pittenhart und der Trachtenverein Aindorf-Pittenhart haben als Pittenharter Festwochen 2024 GbR das Hausrecht und können bei Verstoß gegen diese Festordnung Personen vom Gelände verweisen.
  17. Das Anmeldeformular für Vereine muss bis zum 01.04.2024 - auch bei Nichtteilnahme - ausgefüllt und unterschrieben dem Festverein zurückgesendet werden.
  18. Mit der Anmeldung erkennt der teilnehmende Verein diese Festordnung an.